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BSG, 10.02.2000 - B 3 KR 25/99 R |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (8)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Krankenversicherung
- lexetius.com
- REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)
Freistellung von den Kosten für einen auf Initiative des Pflegeheims angeschafften Rollstuhls - Zuständiger Leistungsträger
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Pflegeheim - Rollstuhl - Kosten - Freistellung - Anpassung - Nutzung - Unabhängigkeit - Heimträger
- Judicialis
SGB V § 33 Abs 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Bereitstellung von einem Rollstuhl als Hilfsmittel für Pflegebedürftige
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Freiburg, 26.05.1998 - S 11 KR 3037/97
- LSG Baden-Württemberg, 03.09.1999 - L 4 KR 2425/98
- BSG, 10.02.2000 - B 3 KR 25/99 R
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (1)
- BSG, 09.06.1998 - B 1 KR 18/96 R
Krankenversicherung - Entscheidung über Gewährung von Krankenhausbehandlung …
Auszug aus BSG, 10.02.2000 - B 3 KR 25/99 R
Rechtsgrundlage für den geltend gemachten Freistellungsanspruch ist § 13 Abs. 3 SGB V idF des Gesetzes vom 21. Dezember 1992 (BGBl I S 2266, bis zum 31. Dezember 1992 wortgleich § 13 Abs. 2 SGB V): "Konnte die Krankenkasse eine unaufschiebbare Leistung nicht rechtzeitig erbringen oder hat sie eine Leistung zu Unrecht abgelehnt und sind dadurch Versicherten für die selbstbeschaffte Leistung Kosten entstanden, sind diese von der Krankenkasse in der entstandenen Höhe zu erstatten, soweit diese Leistung notwendig war." Diese auf die Erstattung vom Versicherten bereits gezahlter Kosten zugeschnittene Bestimmung ist bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen entsprechend anzuwenden, wenn der Versicherte bewußt eine privatrechtliche Verpflichtung eingegangen ist, diese aber noch nicht erfüllt hat (anders BSG SozR 3-2500 § 39 Nr. 5 für den Fall, daß Versicherter und Leistungserbringer gemeinsam von einer Sachleistungserbringung ausgegangen sind).
- LSG Nordrhein-Westfalen, 08.03.2007 - L 16 KR 204/06
Krankenversicherung
Sie nahm dabei auf Entscheidungen des Bundessozialgerichts (BSG) vom 10.02.2000 (…Az.: B 3 KR 17/99 R, Sozialrecht -SozR- 3-2500 § 33 Nr. 36; B 3 KR 24/99 R, Urteilssammlung für die GKV -USK- 2000, 59; B 3 KR 25/99 R, USK 2000, 21;… B 3 KR 26/99 R, SozR 3-2500 § 33 Nr. 37; B 3 KR 28/99 R, Die Leistungen, Beilage 2000, 305) sowie vom 22.07.2004 (…Az.: B 3 KR 5/03 R, SozR 4-2500 § 33 Nr. 5) Bezug. - LSG Sachsen, 11.05.2011 - L 1 KR 8/11
Versorgung mit einem Multifunktionsrollstuhl im Wege vorläufigen Rechtsschutzes
Zur Begründung hat sie vorgetragen, der Anspruch gegen die Beschwerdeführerin auf Versorgung mit dem Multifunktionsrollstuhl bestehe deshalb, weil der Rollstuhl auch für Aktivitäten außerhalb des Pflegeheimes benötigt werde (Hinweis auf Bundessozialgericht [BSG], Urteil vom 10.02.2000 - B 3 KR 25/99 R). - SG Dortmund, 02.12.2003 - S 12 P 87/02
Pflegeversicherung
Der Beklagte wies den Widerspruch als unbegründet zurück (Bescheid vom 06.02.2002): Der Widerspruch sei darauf gerichtet, aufgrund der Urteile des Bundessozialgerichts vom 10.02.2000 - B 3 KR 26/99 R und B 3 KR 25/99 R - einen zusätzlichen Betrag in Höhe von 0, 00 DM pflegetäglich für die Versorgung der Bewohner mit Pflegehilfsmitteln in die Zustimmung zur gesonderten Berechnung aufzunehmen. - SG Heilbronn, 26.09.2002 - S 9 KR 1334/02 Die Beklagte hat im Widerspruchsbescheid vom 06.05.2002 zutreffend darauf hingewiesen, dass die Pflicht der gesetzlichen Krankenversicherung zur Versorgung des Versicherten mit Hilfsmitteln entsprechend der Systematik des SGB V und des SGB XI dort endet, wo ein Anspruch eines Heimbewohners gegen die Pflegekasse oder den Träger des Heims, in dem er untergebracht ist, auf Versorgung besteht (BSG, Urteil vom 10.02.2000, AZ: B 3 KR 25/99 R).